Waffen ab 18

Werden von mir nur an volljährige Personen verkauft. Bestellt ihr eine Waffe bei mir, verlange ich nach der Bestellung einen Altersnachweis, den ihr mir bitte per Mail zukommen lasst.

Waffen ab 14 und Spielzeugwaffen

Verkaufe ich auch nur an Volljährige. Das hat den Grund, dass ich keine 40€ Spielzeugwaffen verkaufe, sondern Waffen im 3-stelligen Bereich. In meine Augen fällt ein solcher Kauf nicht mehr unter den §110 BGB (Taschengeldparagraph). Ich will minderjährige Kunden damit nicht auschließen, es ist aber so, dass die Erziehungsberechtigten einem solchen Kauf nachträglich immer noch wiedersprechen können. Den Stress möchte ich mir ganz einfach ersparen.

Generelles zum Waffengesetz

Das komplette Waffengesetz findet ihr hier: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

Generell ist es verboten, Airsoftwaffen außerhalb des eigenen Besitztums zu führen. Es ist egal, ob es eine 0,5 Joule Version ist oder eine "ab 18" Version. Es ist schlicht und einfach verboten. Und auch ein kleiner Waffenschein berechtigt euch nicht dazu, diese Art von Waffen zu führen. Das selbe gilt für Anscheinswaffen. Alles was ausieht wie eine Schusswaffe darf nicht geführt werden.

Transport ist laut Gesetz auch führen, das wissen nur die wenigsten. Aber er ist erlaubnisfrei, wenn der Transport der Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit erfolgt. Weiterhin muss der Transport zu einem Bedürfnis umfasten Zweck oder im Zusammenhang mit diesem erfolgen. Heißt auf Deutsch: Zum Airsoftspiel transportieren ist erlaubt. Auch zum Kumpel, um sie anzuschauen. Oder zum Büchsenmacher, um sie reparieren zu lassen. Aber nicht ohne Grund die Waffe spazieren fahren.

Schießen: Ist außerhalb von Schießstätten nur mit Erlaubnis zulässig. Außnahmen sieht das Gesetz bei allen Waffen bis 7,5 Joule vor. Mit diesen darf man auch außerhalb von Schießstätten schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts zustimmt und man sicherstellen kann, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann.

Lustiges Teiletauschen bei Airsoftwaffen: Ist ein sehr schwieriges Thema. Wird oft gemacht, zulässig ist vieles davon aber nicht. Vorallem keine HPA Umbauten. Baut ihr selber Waffen auf Pressluft um, ist das ein Verstoß gegen das Waffengesetz, weil ihr nicht über die notwendige Waffenherstellungsgenehmigung verfügt.